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Befähigungsnachweis Pferd fahren

Pferde aufladen und losfahren? Haste Dir gedacht - so einfach ist das schon lange nicht mehr. Seit dem 5. Januar 2008 ist dazu ein EU-einheitlicher „Befähigungsnachweis Tiertransport – Pferd“ erforderlich, zumindest dann, wenn das Ziel der Fahrt weiter als 65 Kilometer entfernt liegt und mit der Fahrt wirtschaftliche Interessen verbunden sind. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn Meutehalter ihre Pferde zu einer Schleppjagd transportieren.

 

Allerdings, das bestätigt auch die FN, ist der Begriff „wirtschaftliche Interessen“ nicht fest umrissen. Auch Landwirte, die ihre eigenen Tiere transportieren oder Profi-Reiter fallen unter diese Bestimmung, wenn sie mit Berittpferden zu einer Turnierveranstaltung unterwegs sind, die mehr als 65 Kilometer entfernt stattfindet. Mit dem Befähigungsnachweis soll sichergestellt werden, dass die Tierschutzvorschriften eingehalten werden. Foto: Schlemm

Für den Befähigungsnachweis ist für Fahrer und Betreuer eine Schulung mit abschließender Prüfung erforderlich. Solche Schulungen werden von anerkannten Institutionen angeboten, z.B. der DEULA und Informationen gibt es auch bei den Landwirtschaftskammern. Der Befähigungsnachweis ist in der gesamten Europäischen Union gültig und muss bei jedem Transport mitgeführt werden.

Aktuell bietet die DEULA Bayern in Freising vier Schulungstermine an, jeweils zwei im März für die beiden Module.

Nähere Info hier:

  


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